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Aktuell

Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort  (Vor-Ort-Beratung) wird voraussichtlich zum 01. Oktober 2009 geändert und ihre Gültigkeit über den 31.Dezember 2009 hinaus bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.

ENERGIEBERATUNG 

Auf den Bereich der Wohngebäude und  entfallen in der EG beinahe 40% des Endenergieverbrauchs. Das Wachstum  wird den Verbrauch noch steigern. Der größte Anteil an Energie (über 80%) in privaten Haushalten in Deutschland ist für die Bereitstellung von Heizenergie notwendig. Das macht deutlich, dass hier die effektivsten Einsparungen möglich sind. In der Energieberatung betrachte ich den Bereich der Raumheizung und des Warmwassers, also den weitaus größten Teil des Energiebedarfs in Ihrem Gebäude.

Auch die vorhandenen, strengen gesetzlichen Regelungen und Anforderungen an Neubauten genügen nicht, um Emission und Energieverbrauch ausreichend zu senken. Der durchschnittliche Gebäudebestand beinhaltet ca. 2/3 Gebäude, die zwischen 1920 und 1970 errichtet worden sind. Zu dieser Zeit spielte Wärmedämmung überhaupt keine Rolle. Die Lebenszeit eines Gebäudes liegt um die 80 Jahre (oft auch länger), was deutlich macht, dass gerade im Gebäudebestand massiv eingespart werden muss.

Vor diesem Hintergrund sind gerade finanzielle Anstrengungen zur Gebäudesanierung aus dem privaten Bereich besonders zu schätzen und zu unterstützen. Denn trotz verschiedener Möglichkeiten kommunale, Landes- oder Bundesförderungen zu erhalten, ist der Einsatz an Eigeninitiative und -finanzierung erheblich.

Der Beratungsbericht soll Ihnen eine möglichst genaue Ist-Analyse des betrachteten Gebäudes geben und auf dieser Grundlage verschiedene Empfehlungen für Sanierungsvarianten anbieten. Diese Varianten werden in Bezug auf die zu erzielende Energieeinsparung und die damit verbundenen Kosten beurteilt und verglichen. Damit bekommen Sie eine Entscheidungshilfe für die für Ihr Gebäude ökologisch und wirtschaftlich sinnvollen Energiesparmaßnahmen an die Hand.

Die Beratung wird derzeit von der BAFA mit 300 € bezuschusst.

Seit 1. Februar 2002 ist die 1. Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Sie stellt Anforderungen an den Wärmeschutz und den Primärenergiebedarf von Gebäuden sowie an heizungstechnische Anlagen und Warmwasseranlagen. Sie gilt vorrangig für neue Gebäude, in einem festgelegten Umfang allerdings auch für den Gebäudebestand. An verschiedenen Stellen im Beratungsbericht wird daher auf die EnEV Bezug genommen, auch die Berechnung entspricht dem Verfahren, dass auch der EnEV zugrunde liegt.

Jede Nutzung von fossilen Energieträgern als Brennstoff verursacht die Freisetzung von CO2

Die dabei entstehende Menge an CO2 hängt zum einen von der Art des verwendeten Energieträgers ab und steht andererseits natürlich in direktem Zusammenhang mit der Menge der erzeugten Energie. So werden z.B. bei der Verwendung von Heizöl je erzeugter Kilowattstunde Wärme etwa 300 g CO2 und bei der Erzeugung von Strom in Großkraftwerken für jede beim Endverbraucher entnommene Kilowattstunde etwa 1000 g CO2 emittiert. Das bedeutet, dass allein schon der Wechsel zu einem ökologisch günstigeren Energie-Rohstoff erhebliche Mengen an Abgasen einsparen hilft, die für die drohende Klimaveränderung (Treibhauseffekt) mitverantwortlich sind

 Um Bauschäden zu vermeiden empfehle ich aufgrund der bauphysikalischen Problematik im Altbau vor Durchführung von Sanierungsmaßnahmen eine sorgfältige fachliche Planung. Im Rahmen der Planung können dann auch über eine Ausschreibung mehrere Angebote für die geplanten Sanierungsmaßnahmen eingeholt werden, um den günstigsten Anbieter zu ermitteln.

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