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verbandsgeprüfter Sachverständiger für Wertermittlung                                                                                             (durch DESAG Deutsche-Sachverständigen-Gesellschaft)


 

Die Wertermittlung einer Immobilie oder eines Grundstückes  kann verschiedene Anlässe haben.

Der häufigste Grund für eine Immobilienbewertung ist der Verkauf einer Immobilie. Aber auch für die Bilanzierung,  die Beleihung, die Besteuerung oder die Ermittlung des Versicherungswerts einer Immobilie ist eine unabhängige Immobilienbewertung notwendig.

Zur Immobilienbewertung von bebauten Grundstücken existieren drei Verfahren zur Wertermittlung: Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren. Alle drei Verfahren der Immobilienbewertung sind normiert und haben ihre Grundlage in der Wertermittlungsverordnung.

Vergleichswertverfahren

Beim Vergleichswertverfahren werden Grundstücke oder  Immobilien mit ähnlicher Werthaltigkeit zur Wertermittlung herangezogen (§ 13 Wertermittlungsverordnung, WertV).

 

Sachwertverfahren

Beim Sachwertverfahren wird der Wert der baulichen Anlagen und des Grundstücks (Bodenwert) getrennt ermittelt (§ 21 Wertermittlungsverordnung,  WertV).

 

Ertragswertverfahren

Beim Ertragswertverfahren werden unter anderem Bodenwert und langfristige erzielbare Mieteinnahmen berücksichtigt (§ 15 Wertermittlungsverordnung, WertV).